Auslands-BAföG: Alles, was du wissen solltest
Ein Auslandsjahr kann eine kostspielige Angelegenheit werden, doch zum Glück gibt es Unterstützungen vom Staat, wie das Auslands-BAföG. Wenn du nach Möglichkeiten suchst, dir den Traum vom Ausland zu erfüllen, doch noch nicht genau weißt, wie du das anstellen sollst, dann haben wir hier alle wichtigen Informationen zum Auslands-BAföG für dich parat!
Für wen gibt es Auslands-BAföG?
Sinn und Zweck des Auslands-BAföG ist es, den Schülerinnen und Schülern eine finanzielle Unterstützung zu bieten. Wenn du nun aber denkst “Ich bekomme so schon kein BAföG, dann werde ich sicherlich auch kein Auslands-BAföG bekommen”, können wir dich beruhigen. Da mit einem Auslandsaufenthalt oftmals auch höhere Kosten verbunden sind, gibt es andere Voraussetzungen. Aus diesem Grund können viele Schüler*innen, die sonst keinen Anspruch auf das klassische Inlands-BAföG haben, dennoch das Auslands-BAföG nutzen. Leider gibt es das Auslands-BAföG allerdings nicht für alle Auslandsaufenthalte. Du musst dich mindestens 6 Monate in deinem Gastland aufhalten, dies entspricht einem Semester.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Wenn du ins Ausland möchtest und überlegst Auslands-BAföG zu beantragen, dann solltest du dich vor allem mit den Voraussetzungen auseinandersetzen. Wir haben bereits die Mindestdauer des Aufenthaltes angesprochen, welche sich auf mindestens 6 Monate bezieht, doch es gibt noch weitere Voraussetzungen.
Als Schüler*in darfst du nicht älter als 29 Jahre sein, um Auslands-BAföG zu beantragen, zugleich muss dein Wohnort in Deutschland sein und deine High School im Ausland gleichrangig der in Deutschland sein. Das bedeutet zum Beispiel, dass du im Ausland nicht plötzlich eine Universität besuchen kannst, obwohl du in Deutschland noch zur Schule gehst.
Auch das Einkommen deiner Eltern, beziehungsweise auch deine Einkommensströme (Nebenjobs, BAföG, etc.) spielen eine Rolle, sodass alle Informationen offengelegt werden müssen.
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Wer ist für das Auslands-BAföG zuständig?
Tatsächlich gibt es nicht nur eine Zentrale, welche für das Auslands-BAföG zuständig ist. Es ist hierbei egal, wo du wohnst oder welche Schule du besuchst, sondern kommt es lediglich auf dein Gastland an. Wenn du das Auslands-BAföG beantragen möchtest, solltest du dich demnach um die richtige Zentrale kümmern, am Ende dieser Seite haben wir eine Übersicht der verschiedenen Adressen für dich.
Wie hoch ist die Förderung?
Die gute Nachricht ist, dass das Auslands-BAföG bei Weitem mehr beinhaltet, als bei dem Inlands-BAföG. Diese Kosten kommen vordergründig durch den oftmals höheren Aufwand, wie den Transport und die Studiengebühren zustande. Wenn dein BAföG-Antrag genehmigt wurde, kannst du bis zu 1321 Euro pro Monat Zuschuss und zugleich 4.600 Euro Studiengebühren bekommen. Wie viel du schließlich allerdings bekommst, hängt von diversen Faktoren, wie dem Zielland, den damit verbundenen Kosten und auch dem Einkommen deiner Eltern und dir zusammen. Es gibt auch weitere Zuschüsse, beispielsweise für den Transport.
Damit du deine individuelle Förderung berechnen kannst, empfehlen wir dir den BAföG-Rechner!
Wie lange ist die Förderung?
Auslands-BAföG kannst du maximal für ein Jahr beantragen. Wenn du dich dazu entschließen solltest länger zu bleiben oder ein weiteres Mal ins Ausland zu gehen, musst du leider auf die Förderung verzichten.
Das sind die wichtigsten Tipps zum Ablauf:
Bevor du das BAföG beantragst, möchtest du dich noch über den Ablauf informieren? Das ist eine hervorragende Idee, daher möchten wir hier die wichtigsten Tipps und Tricks mit dir teilen.
Der Antrag sollte spätesten 6 Monate vor Abreise eingereicht werden. Hier heißt es aber so früh wie möglich, denn sollte dein Antrag nicht genehmigt werden, kannst du versuchen andere Lösungen zu finden, wie beispielsweise ein Stipendium oder ein Sponsor.
In unserer Stipendienübersicht, haben wir dir alle aktuellen Stipendien von Organisationen aufgelistet. Alternativ kannst du dich auch um unser X-CHANGE-Stipendium für kreative Köpfe bemühen.
Wie bereits erwähnt, hängt es ganz davon ab für welches Zielland du dich entscheidest, denn es gibt nicht eine Zentrale für alle Auslands-BAföG Anträge. Wenn du dich bereits für ein Zielland entschieden hast, dann wende dich an die Zentrale, welche für dein Gastland zuständig ist.
Wenn du beschlossen hast dich für das Auslands-BAföG zu bewerben, dann musst du die Formblätter ausfüllen. Diese kannst du ganz einfach im Internet herunterladen, ausdrucken und schließlich ausfüllen. Hierbei musst du die Formblätter 1 bis 6 ausfüllen, deinen Lebenslauf mit allen wichtigen Informationen beilegen und zugleich einen Beleg für dein BAföG (falls du bereits BAföG bekommst). Wenn es sich bei deinem Auslandsaufenthalt um ein Studium oder Praktikum handelt, dann musst du auch die Bestätigung beilegen.
In der Regel dauert es ein paar Wochen. Sollte der Andrang zu dieser Zeit allerdings sehr hoch sein, dann kann es auch mal länger als einen Monat dauern. Damit du sicher sein kannst, dass dein Antrag auch wirklich bei der richtigen Zentrale angekommen ist, empfehlen wir diesen versichert und ggf. auch mit Sendungsverfolgung abzuschicken.
In der Regel muss das Auslands-BAföG zu 50% zurückgezahlt werden, genauso wie das klassische BAföG in Deutschland. Doch wie bereits erwähnt, kann es auch sein, dass du die 4600 Euro für Studiengebühren bekommst. Diese müssen nicht zurückgezahlt werden und sind im Prinzip geschenkt.
Extra Tipp!
Wir machen es dir einfach! "Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du den BAföG Antrag ausfüllst, findest du auf schueleraustausch.net.
FAQ: Alle wichtigen Fragen und Antworten zum Auslands-BAföG!
Nun haben wir dir bereits reichlich Fragen beantwortet, doch damit du wirklich ALLE wichtigen Information zum Thema Auslands-BAföG hast, möchten wir hier noch auf ein paar spezifische Fragen eingehen. So bist du ideal vorbereitet und kannst ganz einfach dein Auslands-BAföG beantragen!
Ja, kannst du! Es kommt wie bereits erwähnt auf die finanzielle Situation deiner Eltern und dir an, doch in der Regel kannst du es beantragen. Hierbei kannst du dich nicht nur auf einen monatlichen Zuschuss freuen, sondern auch womöglich auf den Transport-Zuschuss und die 4600 Euro für die Studiengebühren.
Ja, du kannst auch für einen Schüleraustausch Auslands-BAföG beantragen. Hierbei ist es wichtig, dass du allerdings mindestens 6 Monate im Ausland bist. Solltest du eine kürzere Reise planen, dann ist es leider nicht möglich.
Das kommt ganz auf das Zielland an, denn ein Auslandsaufenthalt in Kenia hat eine andere Zentrale als ein Auslandsjahr in Griechenland. Sei dir sicher, dass du das richtige Amt gefunden hast, noch bevor du den Antrag abschickst.
Weitere Informationen zum Thema erhältst du hier:
Hier findest du die jeweiligen Ansprechpartner für dein Auslands-BAföG
Auslands-BAföG Zuständigkeiten für Asien
Afghanistan, Bahrain, Bangladesch, Bhutan, Brunei, Darussalam, China, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Israel, Japan, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Katar, Kuwait, Laos, Libanon, Malaysia, Malediven, Mongolei, Myanmar, Nepal, Oman, Pakistan, Philippinen, Saudi Arabien, Singapur, Sri Lanka, Syrien, Taiwan, Thailand, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam
Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim Anstalt des öffentlichen Rechts
- Amt für Ausbildungsförderung - Postfach 2642 72716 Reutlingen Tel.: 07121 9477-0 Fax: 07121 9477-1195 E-Mail: auslandsbafoeg@sw-tuebingen-hohenheim.de Internet: my-stuwe.de/
Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan
Studentenwerk Chemnitz-Zwickau Anstalt des öffentlichen Rechts
- Amt für Ausbildungsförderung - Postfach 10 32 09010 Chemnitz Telefon: 0371-5628-450 Telefax: 0371-5628-455 Email: auslands.bafoeg@swcz.de Internet: swcz.de/
Auslands-BAföG Zuständigkeiten für Europa
Albanien, Bosnien-Herzegowina, Griechenland, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Slowenien, Zypern Studentenwerk Marburg Anstalt des öffentlichen Rechts
- Amt für Ausbildungsförderung - Postfach 22 80 35010 Marburg Telefon: 06421-296-0 Telefax: 06421-296-223 Email: bafoeg@studentenwerk-marburg.de Internet: verwaltung.hessen.de
Belgien, Luxemburg, Niederlande
Bezirksregierung Köln Dezernat 49 50606 Köln Telefon: 0221-147-4990 Telefax: 0221-147-4950 Email: auslandsbafoeg@bezreg-koeln.nrw.de Internet: bezreg-koeln.nrw.de
Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Moldau, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Weißrussland
Studentenwerk Chemnitz-Zwickau Anstalt des öffentlichen Rechts
- Amt für Ausbildungsförderung - Postfach 10 32 09010 Chemnitz Telefon: 0371-5628-450 Telefax: 0371-5628-455 Email: auslands.bafoeg@swcz.de Internet: swcz.de/
Dänemark, Island, Norwegen
Studentenwerk Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts
- Amt für Ausbildungsförderung - Westring 385 24118 Kiel Telefon: 0431-8816-168 Telefax: 0431-8816-204 Email: gs.kiel@studentenwerk-s-h.de Internet: studentenwerk.sh
Finnland
Studentenwerk Halle Anstalt des öffentlichen Rechts
- Amt für Ausbildungsförderung - Wolfgang-Langenbeck-Str. 5 06120 Halle/Saale Telefon: 0345-6847-113 Telefax: 0345-6847-202 Email: bafoeg.finnland@studentenwerk-halle.de Internet: studentenwerk-halle.de
Frankreich
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
- Amt für Ausbildungsförderung - Postfach 13 55 55206 Ingelheim am Rhein Telefon: 06132-787-0 Telefax: 06132-787-3298 Email: kreisverwaltung@mainz-bingen.de Internet: mainz-bingen.de
Großbritannien, Irland
Region Hannover Fachbereich Schulen
- Ausbildungsförderung - Hildesheimer Str. 20 30169 Hannover Telefon: 0511-610-0 oder -22252 Telefax: 0511-616-1123205 Email: bafoeg@region-hannover.de Internet: hannover.de
Italien, Vatikanstadt und San Marino
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
- Amt für Ausbildungsförderung - Auslandsamt 10617 Berlin Telefon: 030-9029-10 Telefax: 030-9029-13460 oder -13470 Email: bafoegitalien@charlottenburg-wilmersdorf.de Internet: berlin.de
Liechtenstein, Schweiz
Studentenwerk Augsburg Anstalt des öffentlichen Rechts
- Amt für Ausbildungsförderung - Eichleitnerstr. 30 86159 Augsburg Telefon: 0821-598-4930 Telefax: 0821-598-4945 Email: augsburg@bafoeg-bayern.de Internet: studentenwerk-augsburg.de
Malta, Portugal
Universität des Saarlandes
- Amt für Ausbildungsförderung - Im Auftrag: Studentenwerk im Saarland e.V. Campus Saarbrücken Gebäude D 4.1 66123 Saarbrücken Telefon: 0681-302-4992 Telefax: 0681-302-4993 Email: bafoeg-amt@studentenwerk-saarland.de Internet: studentenwerk-saarland.de
Österreich
Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport
- Amt für Ausbildungsförderung - Neuhauser Str. 39 80331 München Telefon: 089-233-96266 Telefax: 089-233-83388 Email: afa.rbs@muenchen.de Internet: muenchen.de
Schweden
Studentenwerk Rostock Anstalt des öffentlichen Rechts
- Amt für Ausbildungsförderung - St. Georg-Str. 104 - 107 18055 Rostock Telefon: 0381-4592-878, -879 oder -881 Telefax: 0381-4592-9431, -9451 oder -9452 Email: auslands-bafoeg@studentenwerk-rostock.de Internet: studentenwerk-rostock.de/
Spanien
Studentenwerk Heidelberg Anstalt des öffentlichen Rechts
- Abteilung Studienfinanzierung - Marstallhof 1 69117 Heidelberg Telefon: 06221-545404 Telefax: 06221-543524 E-Mail: bafoeg@stw.uni-heidelberg.de Internet: studentenwerk.uni-heidelberg.de
Türkei
Studentenwerk Tübingen-Hohenheim Anstalt des öffentlichen Rechts
- Amt für Ausbildungsförderung - Wilhelmstr. 15 72074 Tübingen Telefon: 07121-9477-0 Telefax: 07121-9477-1195 Email: auslandsbafoeg@sw-tuebingen-hohenheim.de Internet: my-stuwe.de
Auslands-BAföG Zuständigkeiten für Mittel- und Südamerika (alle Länder)
Studentenwerk Bremen
- Amt für Ausbildungsförderung - Studentenhaus Ebene 0 Bibliothekstraße 3 28359 Bremen Telefon: (0421) 22 01 - 1 33 33 Telefax: (0421) 22 01 - 2 30 90 Email: bafoeg@stw-bremen.de Internet: stw-bremen.de
Auslands-BAföG Zuständigkeiten für Nordamerika
Kanada
Studentenwerk Thüringen Anstalt des öffentlichen Rechts
- Amt für Ausbildungsförderung - Am Planetarium 4 07743 Jena Telefon: 03641-930570 Telefax: 03641-930589 Email: f@stw-thueringen.de Internet: stw-thueringen.de
USA
Studierendenwerk Hamburg Postfach 13 01 13 20101 Hamburg Telefon: 040-41902-0 Telefax: 040-41902 -6126 Email: bafoeg@studierendenwerk-hamburg.de Internet: studierendenwerk-hamburg.de
Auslands-BAföG Zuständigkeiten für Ozeanien
Australien
Studentenwerk Marburg Anstalt des öffentlichen Rechts
- Amt für Ausbildungsförderung - Postfach 22 80 35010 Marburg Telefon: 06421-296-0 Telefax: 06421-296-223 Email: bafoeg@studentenwerk-marburg.de Internet: studentenwerk-marburg.de
Fidschi, Kiribati, Marshallinseln, Mikronesien, Nauru, Neuseeland, Papu-Neuguinea, Samoa, Tuvalu
Studentenwerk Frankfurt (Oder) Anstalt des öffentlichen Rechts
- Amt für Ausbildungsförderung - Paul-Feldner-Str. 8 15230 Frankfurt/Oder Telefon: 0335-56509-22 Telefax: 0335-56509-99 Email: bafoeg@studentenwerk-frankfurt.de Internet: studentenwerk-frankfurt.de