Was ist ein soziales Jahr im Ausland?

Die beiden Dienste "Freiwilliges Soziales Jahr" (FSJ) und "Freiwilliges Ökologisches Jahr" (FÖJ) sind sicher auch dir ein Begriff. Weniger bekannt ist, dass man ein Soziales Jahr auch im Ausland leisten kann. Auf dieser Seite informieren wir dich über Voraussetzungen, Inhalte, neue Möglichkeiten und die Bedeutung für den Lebensweg der Teilnehmer.

Soziales Jahr im Ausland: Voraussetzungen

Jeder Interessent, der nicht mehr schulpflichtig und noch nicht 27 Jahre alt ist, kann sich für die sozialen Dienste im Ausland bewerben. Voraussetzung ist auch eine gute körperliche und psychische Belastbarkeit. Vorteilhaft, aber keine Voraussetzung, ist es, bereits Grundkenntnisse in der jeweiligen Landessprache zu haben.

Soziales Jahr im Ausland: Programminhalte

Ein Soziales Jahr im Ausland dauert mindestens sechs und - anders als in Deutschland - höchstens zwölf Monate. Während ihrer Zeit haben die Teilnehmer/innen auch Urlaub und werden pädagogisch begleitet. Verpflichtend ist beim FSJ im Ausland die Teilnahme an 25 Seminartagen. Mindestens fünf Tage finden davon vor, während und nach dem Auslandseinsatz statt. Während der freiwilligen Arbeit werden die Teilnehmer/innen durch eine Fachkraft angeleitet. Pädagogische und fachliche Betreuung sorgen dafür, dass die Arbeit möglichst optimal ausgeführt wird und auch die Teilnehmer einen hohen Nutzen aus ihrem sozialen Jahr im Ausland ziehen können. Am Ende des Jahres erstellt jeder Teilnehmer eine Seminararbeit. Kurz bevor es in die Heimat geht, erhält man ein Zeugnis über die geleistete Arbeit – sehr attraktiv für spätere Bewerbungsunterlagen.

Soziale Arbeit im Ausland: Neue Wege

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) entwickelt zurzeit einen neuen Auslandsfreiwilligendienst mit Namen Internationaler Jugendfreiwilligendienst. Auch für Zivildienstleistende bietet sich dieser Freiwilligendienst an. Sie haben die Möglichkeit, ihn als Ersatzdienst im Rahmen des Anderen Dienstes im Ausland (AdiA) zu leisten. In diesem Fall müssen die Zivis ihren Dienst spätestens ein Jahr nach der Verpflichtung und vor Vollendung des 23. Lebensjahres beginnen. Dieser umfasst eine ganztägige, auslastende Hilfstätigkeit über mindestens zwölf Monate. Nicht unwichtig ist, dass für Zivildienstleistende im Internationalen Jugendfreiwilligendienst weiterhin Kindergeld gezahlt wird. Der BMFSFJ prüft zurzeit, ob auch Freiwillige, die den Dienst nicht als Ersatz zum Zivildienst leisten, Anspruch auf Kindergeld haben.

Soziales Jahr im Ausland als Orientierung für den Lebensweg

Ein Auslandsjahr hat immer enorme Vorteile, nicht nur für die Entwicklung der Persönlichkeit. Wer ein soziales Jahr im Ausland absolviert hat, der sammelt auch berufliche Erfahrungen und bereichert in jedem Fall seinen Lebenslauf. Das freiwillige Auslandsjahr dient den Absolventen häufig auch als Orientierungshilfe für ihren weiteren Lebensweg.

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