Das Auslandsjahr - Welche Versicherungen sind notwendig?

Steht der Schüleraustausch an, ist die Vorfreude groß. Damit das Auslandsjahr allerdings möglichst stressfrei verlaufen kann, sind einige Versicherungen notwendig und sollten im Vorfeld abgeschlossen werden. Ziel ist es den Auslandsaufenthalt so angenehm und unvergesslich wie möglich zu gestalten. Dabei können Reisekrankenversicherung, Reiseunfallversicherung und Reisehaftpflichtversicherung helfen. Wir haben die wichtigsten Infos zu diesen drei Versicherungen zusammengefasst.

Übrigens, bei den meisten Schüleraustausch Programmen sind Versicherungspakete bereits im Programmpreis enthalten, bei anderen Austauschprogrammen können gewünschte Versicherungen hinzugebucht werden.

Reisekrankenversicherung

Die Reisekrankenversicherung ist die wichtigste Versicherung überhaupt. Schnell kann im Ausland ein Arztbesuch anstehen, beispielsweise bei einer hartnäckigen Grippe. Auch ein verstauchter Knöchel oder ein aufgeschlagenes Knie müssen manchmal ärztlich behandelt werden und können dabei, je nach Zielland, schnell ins Geld gehen.

Wichtig ist es im Vorfeld zu klären, wie die Konditionen der eigenen Krankenversicherung sind. Im Leistungsumfang ist zwar oft der Versicherungsschutz im Ausland enthalten, allerdings geht der Schutz selten über einen Zeitraum von einen Monat hinaus. Ein Schüleraustausch in den meisten Fällen deutlich länger.

Der Versicherungsschutz der Reisekrankenversicherung beginnt, sobald der Austauschschüler den heimischen Luftraum verlässt bzw. ihn wieder betritt. Der Weg zum Flughafen und die Rückreise sind demnach nicht versichert. Es kann also hilfreich sein bei der laufenden Krankenversicherung eine Anwartschaft zu beantragen. Das bedeutet, dass der Austauschschüler während des Auslandsaufenthaltes einen geringeren Betrag zahlt aber sofort nach der Rückkehr wieder in die Krankenversicherung “einsteigen” kann. Die genauen Bedingungen sind bei jeder Krankenkasse individuell.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Krankenversicherung im Ausland folgende Leistungen enthalten sollte: ambulante und stationäre Behandlungskosten, Rücktransport nach Deutschland, Krankentransport und außerdem keine größeren Selbstbeteiligungen. Hilfreich sind außerdem eine Notrufnummer im Ausland und ein zuständiger Ansprechpartner.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Auslandsreise-Krankenversicherung Kosten für Erkrankungen während der Zeit des Schüleraustausch übernimmt. Behandlungskosten, die bereits vor Beginn der Reise feststanden können nicht versichert werden. Ein umfangreicher Check mit ggf. Impfungen empfiehlt sich sowieso vor Beginn der Reise. Dazu gehört auch ein Zahnarztbesuch.

Reiseunfallversicherung

In einem ungewohnten Umfeld bzw. im Ausland kann schnell mal ein Unfall passieren. Die Reiseunfallversicherung ermöglicht einen Rücktransport ins Heimatland. Dort kann dann die Behandlung fortgesetzt werden. Ist die Sprachreise in ein Land mit schlechter medizinischer Versorgung geplant, empfiehlt sich diese Versicherung besonders.

Außerdem übernimmt sie die Kosten, wenn kein Schädiger da ist, dessen Haftpflichtversicherung die Kosten eines möglichen Schadens übernehmen kann. Sie liefert außerdem Barleistungen im Invaliditätsfall und im Todesfall.

Reisehaftpflichtversicherung

Eine weitere Versicherung ist der Reisehaftpflichtversicherung. Sie deckt die Kosten bei einem selbstverschuldeten Schaden, zum Beispiel im Haus der Gastfamilie.

Die Haftpflichtversicherung springt dann ein, wenn der Austauschsschüler einen Schaden verursacht hat. Sie greift auch wenn jemand behauptet, dass der Versicherte einen Schaden verursacht hat und klärt die rechtlichen Schadensersatzansprüche.

Es ist hilfreich die Konditionen der Reisehaftpflichtversicherung im Vorfeld zu klären, das heißt welche Form der “Deckung” inklusive sind. Im Optimalfall sind die Summen möglichst hoch, möglichst um die eine Million Euro.

Vor der Sprachreise ist also zu klären, ob eine Haftpflichtversicherung vorhanden ist und ob diese auch im Ausland gilt.

Reiserücktrittsversicherung

Von der Planung bis zu eigentlichen Antritt des Auslandsjahres kann viel Zeit vergehen. Schnell kann etwas dazwischen kommen und der geplante Schüleraustausch kann nicht stattfinden. Damit der Austauschschüler nicht auf den Kosten sitzen bleibt, kann eine Reiserücktrittsversicherung helfen. Sie übernimmt die Stornokosten bei Krankheit, wenn der Austauschschüler also nicht in der Lage ist die Reise anzutreten. Die kompletten Stornokosten werden oft nur übernommen, wenn der Schüler im Krankenhaus liegt. Handelt es sich lediglich um ambulante Erkrankungen ist bei den meisten Anbietern eine Selbstbeteiligung von um die 20 Prozent notwendig. Die Reiserücktrittsversicherung kommt auch für Umbuchungskosten auf, sollte nur der Reisezeitpunkt verschoben werden.

Mit diesen Versicherungen kann der Schüleraustausch starten und zu einer unvergesslichen Zeit werden. Mit der richtigen Absicherung im Hintergrund können die kommenden Abenteuer umso größer werden.

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